Project Description
Rechtsanwältin, Managing Associate
Mareike Aisenbrey berät Unternehmen, Familiengesellschaften und deren Gesellschafter in allen Angelegenheiten des Unternehmens- und Gesellschaftsrechts. Ihre Schwerpunkte liegen in der Beratung sowohl im Rahmen von Neugründungen als auch von bestehenden Strukturen. Sie ist sowohl gestaltend als auch bei streitigen Auseinandersetzungen tätig. Daneben berät sie zu Fragen der erbrechtlichen Gestaltung. Sie spricht u.a. Deutsch und Englisch.
Vita
Geboren 1986. Studium der Rechtswissenschaft an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg und der Universität Kopenhagen. Referendariat beim Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken u.a. in Mannheim, Frankfurt am Main und Detroit (USA). Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsches und Internationales Unternehmens- und Wirtschaftsrecht (Prof. Dr. Rüdiger Veil) / Institut für Unternehmens- und Kapitalmarktrecht, Bucerius Law School, Hamburg. Zulassung als Rechtsanwältin 2014. Promotion bei Prof. Dr. Rüdiger Veil, Bucerius Law School, Hamburg. Seit 2016 Rechtsanwältin bei VOIGT WUNSCH HOLLER Partnerschaft von Rechtsanwälten. Seit 2019 Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht.
Weitere Informationen:
Holler/Aisenbrey, Verbandsrechtliche Kompetenzverteilung und organschaftliche Zuständigkeit für die Festsetzung einer Verbandsstrafe in Genossenschaft und Verein, Entscheidungsbesprechung zu BGH, Hinweisbeschl. v. 27.6.2017 – II ZR 5/16, EWiR 2018, 101
Aisenbrey, Die Preisfindung im Übernahmerecht – Preisregeln, Umgehungen und Optimierung, Baden-Baden 2017
Dr. Mareike Aisenbrey