Joint Ventures
Ihre Ansprechpartner Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt auf der Beratung von Kooperationen – vor allem auf der Begründung und Begleitung von deutschen und internationalen Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures).
Vor der Gründung eines Joint Ventures prüfen wir gemeinsam mit unseren Mandanten, ob die Gründung eines echten Gemeinschaftsunternehmens (Equity Joint Venture) die richtige Form der Kooperation ist, oder ob andere Kooperationsformen (z.B. der Abschluss eines Kooperations-, Lizenz- oder Vertriebsvertrages) besser geeignet sind. Anschließend begleiten wir unsere Mandanten in allen auf das Joint Venture bezogenen gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten (z.B. bei Gesellschafter- und Organbeschlüssen und bei Unstimmigkeiten zwischen den Joint Venture-Partnern) sowie bei der laufenden Überprüfung und Anpassung der gewählten Kooperationsform an die verfolgten strategischen Ziele. |

